Zugewinnausgleich

 

Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung (Zugewinnausgleich)

 

 

Viele Ehepartner gehen zunächst mit wenigen Mitteln in die Ehe. Im Laufe der Ehe werden Vermögenswerte erwirtschaftet, die oftmals aber nur auf einen Ehepartner angelegt sind. So erwirbt der berufstätige oder besser verdienende Partner z.b. ein Sparvermögen, ein Grundstück oder Wertpapiere, der andere aufgrund seines geringeren Einkommens ist dazu nicht in der Lage. Oder aber das Hausgrundstück wird von einem Ehepartner geerbt und der andere finanziert den Umbau oder die Renovierung aus seinem Einkommen mit.

 

Am Ende kann oft nicht mehr ermittelt werden, wer welche wirtschaftlichen Leistungen erbracht hat. Zudem hat der kinderbetreuende Elternteil oftmals mangels hinreichendem eigenen Einkommen gar nicht die Möglichkeit Vermögen zu erwerben.

 

Aus diesen Gründen wird, soweit sich die Partner nicht anderweitig einigen, der sog. Zugewinnausgleich durchgeführt, d.h. der Vermögenszuwachs wird unter den Partnern ausgeglichen. Hierzu wird das Vermögen am Anfang der Ehe mit dem zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags verglichen und ein Mehrwert ausgeglichen, so dass im Falle der Scheidung bei Ehepartner vom Zuwachs des Vermögens zu gleichen Teile partizipieren.

 

 

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