Sorgerecht

 

Sorgerecht-und Umgangsrecht

 

Grundsätzlich gilt bei ehelichen Kindern, dass beide Elternteile das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Im Fall der Scheidung bleibt es bei diesem gemeinsamen Sorgerecht, wenn nicht einer der Elternteile das alleinige Sorgerecht bei Familiengericht beantragt. Bei der Entscheidung steht im Vordergrund stets das Wohl des betreffenden Kindes und nicht der Wille der Eltern.

 

Wie sich gezeigt hat, ist auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern die Ausübung der gemeinsamen Sorge für die Kinder in der Regel die bessere Lösung. Dabei wird von den Eltern verlangt, dass sie alles ihnen zumutbare unternehmen, um die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts zu ermöglichen. Bei konfliktbeladenen Beziehungen zwischen den Eltern gestaltet sich dies oft schwierig.

 

Allerdings bieten die Jugendämter in Zusammenarbeit mit der Familienhilfe und Mediatoren Möglichkeiten an, wie die Kommunikation der Eltern verbessert werden kann. Die Gerichte verlangen von den Eltern zunächst, dass diese alle Möglichkeiten wahrnehmen, um eine die gemeinsame Sorge tragfähige Beziehung unter einander wieder herzustellen, bevor tatsächlich die elterliche Sorge auf einen der beiden Partner übertragen wird.

 

Allerdings löst das alleinige Sorgerecht entgegen der Meinung vieler Paare nicht die oft bestehenden Konfliktsituationen. Denn im Rahmen des Umgangsrecht gibt es vielfältige Situationen, in denen die Eltern, auch beim alleinigen Sorgerecht eines Elternteils, kommunizieren und einen Konsens finden müssen.

 

Ein weiterer Streitpunkt unter getrennt lebenden Partners bzw. nach der Scheidung ist oftmals der Umgang mit dem Kind oder den Kindern. Grundsätzlich steht dieses Umgangsrecht dem Elternteil zu, bei dem das Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat. Hier gibt es verschiedene Modelle, wie ein solcher Umgang mit dem Kind gestaltet werden kann.

 

Am weitesten verbreitet ist immer noch der Umgang mit dem Kind im vierzehntägigen Wechsel jeweils am Wochenende. Desto älter die Kinder werden, umso mehr wird dieser Rhythmus durch die Interessen und eigenen Termine des Kindes aufgeweicht und dann oftmals sehr flexibel gehandhabt. Für jüngere Kinder dagegen ist ein fester Rhythmus wichtig, so dass sie wissen, an welchem Wochenende sie Umgang mit dem anderen Elternteil haben und dieser fester Bestandteil ihres Lebens ist.

 

Soweit die Kommunikation zwischen den Eltern gut funktioniert und diese nicht weit von einander entfernt wohnen, so dass der Kita-oder Schulbesuch gewährleistet ist, kommt auch das sog. Wechselmodell in Betracht. Dabei wechselt das Kind in einem Rhythmus von in der Regel einer Woche von einem Elternteil zum anderen und lebt damit längere Zeit im Haushalt eines Elternteils.

 

Vorteil ist, dass das Kind auch den Alltag beider Eltern miterlebt und nicht bei einem Elternteil nur die Wochenendsituation mit entsprechender Freizeitgestaltung. Andererseits fühlen sich manche Kinder aber beim Wechselmodell nicht wirklich zu Hause oder haben Schwierigkeiten mit den manchmal der unterschiedlichen Alltagsstrukturen beider Haushalte.

 

Die Ferien werden, soweit möglich geteilt, so dass die Kinder mit jedem Elternteil einen längeren Zeitraum verbringen können und gemeinsame Urlaube möglich sind. Streitpunkt ist häufig die Frage des Umgangs an Weihnachten, hier bietet sich ein jährlicher Wechsel bezüglich des Weihnachtsabends an, wobei auch dies sicherlich vom Alter der Kinder abhängt.

 

Auch beim Umgang gilt, dass eine einvernehmlich getroffene Regelung der Eltern stets besser für die Kinder ist, als ein vom Gericht bestimmter Umgang.

 

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