Scheidung

Scheidung

 

Fast jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Im Falle der Trennung und Scheidung treten häufig Fragen und Probleme zum Trennungsunterhalt, Unterhalt nach der Scheidung, zukünftiger Lebensmittelpunkt der Kinder, zum Sorgerecht, Hausrat und bisheriger gemeinsamer Wohnung auf. Im Rahmen der Scheidung ist zudem der Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenansprüche zu regeln.

 

Grundsätzlich kann eine Ehe, wenn beide Ehepartner zustimmen, nach einer Trennungszeit von einem Jahr einvernehmlich geschieden werden. Haben sich die Ehepartner im Vorfeld des Scheidungsverfahrens über die sonstigen zu regelnden Punkte geeinigt, entscheidet das Familiengericht nur noch über die Scheidung und über den Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenansprüche). Konnten sich die Eheleute z. B. nicht über den nachehelichen Unterhalt einigen oder es besteht Uneinigkeit über das Sorgerecht so entscheidet auf entsprechenden Antrag das Gericht im Zusammenhang mit der Scheidung.

 

Besteht über alle zu regelnden Punkte Einigkeit, so kann die Scheidung auch mit nur einem Anwalt durchgeführt werden. Dies heißt allerdings nicht, dass dieser dann beide Ehepartner vertritt, sondern die Partei, welche den Scheidungsantrag stellt, muss sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Der andere Ehepartner kann ohne anwaltliche Vertretung der Scheidung zustimmen.

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