Was ist nach dem Erbfall zu tun?

Was ist nach dem Erfall zu tun?

Was ist nach einem Erbfall zu tun?

 

Neben der Trauer über einen geliebten Menschen kommen auf die Hinterbliebenen auch einige zu erledigende Dinge zu, die neben der Bestattung, zu bedenken sind:

 

  • Anzeige des Todesfalls beim Standesamt, auf Wunsch erledigt dies das Bestattungsunternehmen, beim Ableben in Krankenhäusern oder Pflegeheimen erfolgt die Anzeige von dort;
  • Unterlagen des Verstorbenen sichten und Banken, Versicherungen, Vermieter, Arbeitgeber, Rentenversicherung usw. vom Tod informieren; eine Ablichtung ggfs. auch Original der Sterbeurkunde ist in oftmals erforderlich, so dass Sterbeurkunden in ausreichender Anzahl vorhanden sein sollten;
  • sollte ein Testament vorhanden sein, muss dieses im Original beim zuständigen Nachlassgericht abgeliefert werden;
  • zum Nachweis, wer Erbe geworden ist (z.B. für Banken) ist oftmals ein Erbschein notwendig, dieser wird ebenfalls beim zuständigen Nachlassgericht (Bezirk, in dem der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte) gestellt;
  • sollten für Konten Vollmachten zu Lebzeiten erteilt worden sein, müssen diese ggf. widerrufen werden, damit nicht über Bankguthaben unbefugt verfügt werden kann;

 

 

 

 

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