Zeugnis

Zeugnis

 

 

Wird ein Beschäftigungsverhältnis, egal aus welchen Gründen, beendet, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses, dass wohlwollend sein muss. Andererseits muss ein Zeugnis auch der Wahrheit entsprechen, woraus sich für den Arbeitgeber oft eine Gratwanderung zwischen Wahrheitspflicht und der Forderung, ein wohlwollendes Zeugnis auszustellen. Wohlwollend bedeutet letztlich, dass das Zeugnis keine negativen Äußerungen über den Arbeitnehmer, insbesondere über seine Leistungen und Fähigkeiten enthalten darf, was bei einem unterdurchschnittlichen Arbeitnehmer der sich möglicherweise auch noch arbeitsvertragswidrig verhalten hat, kaum möglich ist. Es hat sich aus diesem Grunde eine Zeugnissprache entwickelt, die zwar beim ersten Anschein positive Formulierungen verwendet, die aber bei entsprechender "Übersetzung" durchaus ein wahrheitsgemäßes, dann eben auch negatives Bild des Arbeitnehmers zeichnen. Um so wichtiger ist es, sich als Arbeitnehmer ein Zeugnis genau anzusehen und bei Zweifeln anwaltlichen Rat einzuholen, um ggf.. das Zeugnis berichtigen zu lassen. Als Arbeitgeber sollte man sich bei aller Verärgerung über die Leistung oder das Verhalten eines Arbeitnehmers nicht dazu hinreißen lassen, ein auf den ersten Blick erkennbar negatives Zeugnis zu erteilen, dessen Berichtigung am Ende dann zu noch mehr Verärgerung und Zeitaufwand führt.

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