Abfindung

Abfindung

 

Im Zusammenhang mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses taucht die Frage auf, ob der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung hat.

Stets eines gesetzlichen Anspruchs hat ein Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung eine Abfindung von mindestens 0,5 Bruttomonatsgehältern anbietet. Klagt der Arbeitnehmer nicht gegen die Kündigung, erhält er am Ende des Beschäftigungsverhältnis den entsprechenden Abfindungsbetrag.

Daneben kann im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses das Gericht aussprechen, dass das Beschäftigungsverhältnis gegen Zahlung einer Entschädigung aufgelöst wird, wenn das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schwer gestört und damit die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.

Der häufigste Fall ist jedoch, dass im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses oder schon vorher außergerichtlich eine Vereinbarung zustande kommt, wonach für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung gezahlt wird. Diese ist dann sozialabgabenfrei, muss jedoch versteuert werden.

Daneben gibt es noch die Abfindung aufgrund eines Sozialplans, dies betrifft in der Regel aber nur bei Massenentlassungen.

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