Privates und Gewerbliches Mietrecht
Vor den deutschen Zivilgerichten wird am häufigsten in Mietrechtsangelegenheiten gestritten. Wir helfen Ihnen als
Vermieter oder Mieter mit unserer langjährigen Erfahrung dabei, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden oder,
falls dies nicht möglich ist, Ihre Interessen vor Gericht nachhaltig durchzusetzen, z. B. bei folgenden Problemen:
- Abschluss und Gestaltung von Mietverträgen
- Kündigungen (z. B. verhaltensbedingt oder wegen Zahlungsverzuges)
- Zahlungs- und Räumungsklagen
- Mietkaution und Schönheitsreparaturen
- Mietminderung
- Nebenkostenabrechnung
Wohnungseigentumsrecht
Wir vertreten sowohl einzelne Wohnungseigentümer als auch WEG`s in Berlin und Brandenburg. Sie profitieren von unserer in
zahlreichen gerichtlichen Verfahren und aussergerichtlichen Auseinandersetzungen gewonnenen Erfahrung und Kompetenz.
Wir bearbeiten für Sie insbesondere folgende Bereiche:
- Wohngeldforderungen und -klagen
- Streitigkeiten wegen baulicher Veränderungen
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, z. B. im Wege eines Selbständigen Beweisverfahrens
- Beschlussanfechtungen